Das Honorar richtet sich nach den allgemein gültigen Empfehlungen für die Berufsgruppe der Psychotherapeut:innen. 

 

Die Krankenkassen erstatten einen Teil des Stundenhonorars, wenn eine seelische Erkrankung im Sinne der international üblichen Klassifikationssysteme vorliegt. Im Fall der GKK liegt der Erstattungsbetrag zum Beispiel bei ca. 29 Euro pro Stunde. Die BVAEB hat den Erstattungsbetrag seit 01.11.2014 auf 40 Euro hochgesetzt.

 

Um den Erstattungsbetrag in Anspruch zu nehmen, sind einige formale Schritte notwendig, die ich Ihnen im Erstgespräch gern näher erläutere (wie z.B., dass Sie nach der ersten Sitzung den Schein für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt benötigen).